- Das Jahr
besteht zumeist aus Vor-, Nach- und
Nebensaisonzeiten in denen üblicherweise unsere
Katzenpension nur von einigen wenigen Gästen in
Anspruch genommen wird. Es sollte somit ohne
langfristige Reservierung in diesen Zeiten
möglich sein, jederzeit bei uns einen Platz zu
bekommen.
- Ganz
anders sieht es in den Ferienwochen, sowie im gesamten
Juni, Juli , August und im Dezember zwischen den
Feiertagen aus. In diesen Zeiten sind wir oft bis
zur Kapazitätsgrenze ausgelastet.
- Es ist
ärgerlich, wenn Platz reserviert wurde, der dann
nicht in Anspruch genommen wird, weil sich eine
günstigere (billigere) Alternative ergeben hat.
Ein kleiner Anruf wäre nicht viel Aufwand und
böse ist bei einer Absage auch niemand. Aber leider wird
die Absage oft vergessen. Vielleicht
könnten wir dann doch noch jemandem helfen, der
dringend Bedarf hat und dem wir leider vorher
absagen mußten.
- Aus
diesem Grunde haben wir uns zu folgender Regelung
entschließen müssen:
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Eine
Reservierung gilt erst dann als fest, nachdem 30%
des Gesamtbetrages angezahlt wurde.
Nur
wenn bis spätestens 21 Tage
(drei Wochen) vor dem
vereinbarten Termin abgesagt wurde, wird die
Anzahlung wieder zurückgezahlt.
Diese
Regelung gilt für alle Schulferien sowie die
Monate Juni, Juli, August.
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- Wir
denken, daß dies ein Stück Sicherheit, sowohl
für Sie als Kunde als auch für uns als
Katzenpension, bedeutet. Sie können sich darauf
verlassen, daß an Ihrem Abreisetag Ihre Mieze
eine Unterkunft hat und wir können sicher sein,
daß Reservierungen auch rechtzeitig abgemeldet
werden, wenn kein Bedarf mehr besteht.
- Wir
bedanken uns bereits vorab für Ihr Verständnis.
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